Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Bereitstellung von Funktionsräumen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Der Hotelaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotel den Antrag des Kunden bestätigt oder, falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das Hotelzimmer oder der Funktionsraum bereitgestellt hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Abschluss des Vertrags ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Bei Individualbuchungen, dies sind private Buchungen von bis zu 3 Gästezimmern, ist der Kunde berechtigt, ohne Angabe von Gründen, durch einseitige Erklärung kostenfrei vom Vertrag bis 18:00 Uhr am Anreisetag zurückzutreten, falls diese Erklärung dem Hotel bis dahin zugegangen ist. Bei Buchungen von 4 bis 9 Zimmern, ist eine kostenfreie Stornierung nur bis 10 Tage vor dem Anreisetag möglich.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder ein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel seinen Anspruch pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der verlangten Höhe entstanden ist. Das Hotel behält sich die Geltendmachung etwaiger darüber hinaus bestehender Schadensersatzansprüche vor.
Bei der Buchung von 4 oder mehr Zimmern gelten folgende Besonderheiten:
a) bis zu 10 Tage vor der Anreise ist die Stornierung kostenfrei b) bei weniger als 10 Tagen vor der Anreise werden pauschal 80% des Zimmerpreises abzgl. Frühstück berechnet
c) bei No Show, d.h. der Kunde nimmt die bestätigte Reservierung ohne vorherige Ankündigung nicht in Anspruch, werden 90% des Zimmerpreises berechnet.
d) bei Gruppenreservierungen von4 bis 9 Zimmern ist die Stornierung eines Zimmers aus dem Kontingent bis 2 Tage vor der Anreise kostenfrei
Sollten die Zimmer/Funktionsräume kurzfristig noch anderweitig vermietet werden können, so rechnet das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf die vereinbarten Pauschalen an. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der pauschale Schaden nicht oder nicht in der verlangten Höhe entstanden ist.

4. Optionsvereinbarungen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel wird, nach Ablauf des vereinbarten Tages der Ausübung der Option durch den Kunden, die bis dahin reservierten Zimmer und Funktionsräume in den freien Verkauf zurückzugeben. Damit erlischt die Buchung des Kunden und sein Anspruch auf die reservierten Räume.

5. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr und bis 11.00 Uhr des Abreisetags zur Verfügung. Die Verlängerung der Abreisezeit später als 11.00 Uhr ist nur möglich nach vorheriger Zustimmung des Hotels, die u.a. von der Verfügbarkeit des Zimmers abhängig ist. Bei einer vereinbarten späteren Räumung des Zimmers berechnet das Hotel 30,00 Euro für die Hotelzimmernutzung bis 16.00 Uhr. Bei einer späteren Rückgabe als 16.00 Uhr ist das Hotel berechtigt, den vollen Zimmerpreis für eine weitere Nacht in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

6. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Funktionsräume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

8. Bei mutwilliger Beschädigung oder über den normalen Grad hinausgehender Verschmutzungen von Hotelzimmern und Funktionsräumen, behält sich das Hotel vor, dem Kunden die Kosten einer Sonderreinigung und Reparatur in Rechnung zu stellen.

9. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Funktionsräume schuldhaft unter Verwendung irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen vom Kundengebucht werden; wesentlich sind dabei insbesondere die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• Zimmer ohne vorherige Zustimmung des Hotels, die der Textform bedarf, zu anderen als reinen Beherbergungszwecken genutzt werden, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, beispielsweise in Form der Produktion (und anschließenden Veröffentlichung) von Foto- oder Filmaufnahmen;

10. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen in den Räumen des Hotels wie z.B. zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen etc. zum Inhalt haben bedürfen stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden durch die beabsichtigte Nutzung wesentliche Interessen des Hotels, dazu gehört u.a. das Ansehen des Hotels, beeinträchtigt, so ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, ohne den vereinbarten Vergütungsanspruch zu verlieren. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei sich das Hotel ausdrücklich, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen.

11. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung mehr als 6 Monate, so behält sich das Hotel vor, eine etwaige zwischenzeitliche Preisänderung entsprechend vorzunehmen. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuersätze gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugunsten oder zu Lasten des Kunden.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.

12. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der bei Vertragsabschluss gültigen Mehrwertsteuersätze und gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, pro Zimmer, pro Nacht und pro Person. Kurbeiträge, Kurtaxen, Beherbergungssteuern sowie Kosten für Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden, sind separat zu vergüten. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

13. Bei Buchungen von Gruppenaufenthalten, oder Arrangements kann das Hotel dem Kunden zwischen 50% und 80 % des vereinbarten Preises als Anzahlung in Rechnung stellen. Dies gilt ebenso für Buchungen von mehreren Zimmern und mehreren Übernachtungen. Die Anzahlung ist bis 30 Tage vor Anreise oder dem Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Sollte diese Anzahlung trotz einer Nachfristsetzung des Hotels nicht erfolgt sein, tritt das Hotel vom Vertrag zurück und die gebuchten Zimmer bzw. Funktionsräume gehen in den freien Verkauf zurück.

14. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden, bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht).

15. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Die Haftung erlischt, wenn der Kunde den Schaden nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Hotel anzeigt. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere mit einem Wert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

16. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

17. Für das Durchgeben von Mitteilungen oder Durchführen von Weckrufen wird keine Haftung übernommen. Etwaige Fehler/Unterlassungen berechtigen den Kunden daher nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Für zum Reinigen/Waschen oder Bügeln abgegebene Kleidung wird keine Haftung übernommen, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

18. Das Hotel bietet nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels ein generelles Rauchverbot (auch E-Zigaretten). Im Falle des Verstoßes gegen das Rauchverbot, ist das Hotel gegenüber dem Kunden zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 250,00 (insbesondere als Ersatz seines Aufwandes für Reinigungsmaßnahmen) berechtigt, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Hotel tatsächlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde hat des Weiteren sämtliche Manipulationen der Rauchwarnmelder zu unterlassen (z.B. die Deaktivierung, das Abhängen, die Beschädigung und/oder sonstige Manipulation).

Bei Veranstaltungen (Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Ausstellungen, Vorträgen) und bei Gruppenbuchungen ab 10 Gästezimmern, sowie Kontingentbuchungen usw. finden darüber hinaus folgende Bedingungen Anwendung:

1. Bei Verträgen von Veranstaltungen, Buchungen ab 10 Gästezimmern, sowie Kontingentbuchungen ist jeder Vertragspartner berechtigt, ohne Angabe von Gründen, durch einseitige Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, falls diese Erklärung dem anderen Teil spätestens 42 Kalendertage vor dem vereinbarten ersten Anreisetag zugeht, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine davon abweichende Vereinbarung getroffen.

2. Hat der Kunde mehrere Hotelzimmer reserviert mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingentbuchung), sind vom Kunden die tatsächlich benötigte Anzahl der Zimmer und die Anzahl der anreisenden Personen zum vereinbarten Termin, spätestens 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, dem Hotel mitzuteilen. Mit Eingang der Meldung werden die über diese Anzahl hinausgehenden Zimmer in den freien Verkauf zurückgegeben. Das Hotel kann seine Zustimmung zu der vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer(Kontingent), der Leistung des Hotels oder der beabsichtigten Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die tatsächlich genutzten Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

Erfolgt keine Meldung des Kunden innerhalb der oben genannten Frist, gilt die Kontingentbuchung als verbindlich. In diesem Fall gelten die Stornierungsfristen und Pauschalen der Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Kunde/Besteller verpflichtet, dem Hotel spätestens 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste mit den Namen und vollständigen Anschriften der Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde/Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so ist hierauf vor Vertragsabschluss hinzuweisen und es bedarf zum wirksamen Abschluss des Vertrages der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Kunde/Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und seinen hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen, insbesondere Bereitstellungskosten sowie Ansprüche aus den nachfolgenden Ziffer 3 dieser weiteren allgemeinen zu berechnen.

3. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern und Arrangements (ab 10 Gästezimmern), sowie Funktionsräumen, Tagungen und Veranstaltungen behält sich das Hotel vor, folgende Entschädigungspauschalen unter der Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen in Rechnung zu stellen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der vereinbarten Leistungen (einschließlich aller Nebenleistungen),

sofern nicht vom Hotel ausdrücklich abweichende Stornofristen in der Buchungsvereinbarung schriftlich mitgeteilt wurden wie z.B. zu Messezeiten/Hochsaison:

a) bis einschließlich 42 Tage vor Anreise/Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
b) 41 bis 14 Tage vor Anreise/Veranstaltungsbeginn 50%
c) weniger als 14 Tage vor Anreise/Veranstaltungsbeginn 80%
d) bei No-Show: 90% vom Reisepreis
e) bei Gruppenreservierungen ab 10 Zimmern ist die Stornierung eines Zimmers bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei

Ist der Kunde Verbraucher gilt, dass dem Kunden der Nachweis freisteht, dass der Anspruch nicht oder nicht in der verlangten Höhe entstanden ist.

4. Dem Hotel ist, sofern der Kunde dies nicht persönlich übernimmt, ein Leiter der Veranstaltung zu benennen. Wird ein Veranstaltungsleiter benannt, setzt dies voraus, dass der Veranstaltungsleiter vom Kunden bevollmächtigt ist, alle im Rahmen der Organisation und Durchführung der Veranstaltung ggf. noch erforderlichen Erklärungen/Entscheidungen mit Wirkung für und gegen den Kunden/Veranstalter abzugeben. Eine etwaige Beschränkung der Vollmacht des Veranstaltungsleiters ist dem Hotel schriftlich mitzuteilen, wobei diese Erklärung dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.

5. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt.

6. Der Veranstalter übernimmt die Mithaftung für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

7. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel, die in Textform erfolgen soll. Das Hotel kann seine Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

8. Die Einbringung von technischer Ausrüstung, Exponaten oder sonstigen Gegenständen in die Veranstaltungsräume erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Für deren Verlust, Zerstörung oder Beschädigung haftet das Hotel nur soweit dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruht. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Diese Zustimmung setzt insbesondere voraus, dass sämtliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht und zu keiner Zeit ein Sicherheitsrisiko darstellt Für Beschädigungen, grobe Verschmutzung der Einrichtung oder des Hotelinventars, die beim Aufbau, Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Störungen an unentgeltlich zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Ein darauf beruhendes Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht des Kunden folgt hieraus nicht.

Gemeinsame Schlussbestimmungen:

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.2.Abweichend von Absatz 1 sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualvereinbarungen im Sinne von § 305b BGB sind Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Veranstalter sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließender Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sonstige Informationen:

1. Das Hotel akzeptiert folgende Zahlarten: Barzahlung, VISA, Mastercard, American Express, JCB, DINERS, China Union Pay sowie EC-Cash. Vorauszahlungen und Debitorzahlungen bei Firmenkunden und Großveranstaltungen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt und diese vom Hotel akzeptiert bzw. bestätigt

2. Rechnungsadresse:
Ratskeller Wiedenbrück GmbH & Co. KG
vertreten durch die Ratskeller Wiedenbrück GmbH

Markt 11
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel: +49 52 42 – 92 10
Fax: +49 52 42 – 92 11 00
E-Mail: info@ratskeller-wiedenbrueck.de

3. Bitte beachten Sie als anreisender Gast, dass das Hotel laut Meldegesetz verpflichtet ist, Ihre gemeldete Wohnadresse aufzunehmen, zu speichern und auf Verlangen an die Behörden weiter zu geben. Das Hotel kann von ausländischen Gästen eine Vorlage von Personalausweis oder Reisepass verlangen.

4. Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod

Visumsanforderungen:
1. Je nachdem, was der Zweck der Reise nach Deutschland ist, müssen Sie ein Visum beantragen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt. Ob für einen privaten Besuch oder berufsbedingt Der Aufenthaltszweck entscheidet darüber, für welches Visum Sie sich bewerben müssen.
2. Informationen zum Visum bekommen Sie beim Auswärtigen Amt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres technischen Partners Tour Online AG finden Sie hier.